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BG Versicherung
Die Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Es gibt viele verschiedene Berufsgenossenschaften. Viele sind nach Berufszweigen aufgeteilt. Unternehmer sind Pflichtmitglieder. Arbeitnehmer sind Versicherte der Unfallversicherungen. Die Höhe der Pflichtbeiträge zur Unfallversicherung hängt in erster Linie vom Arbeitsentgelt der Versicherten und außerdem vom Grad der Unfallgefahr im Unternehmen ab.
Sollten Sie als Unternehmer noch nicht versichert sein, sollten Sie sich freiwillig melden. Dafür sollten Sie die zuständige Berufsgenossenschaft über Ihre Gewerbeanmeldung informieren. Auf der Webseite der gesetzlichen Unfallversicherer (www.dguv.de) finden Sie weitere Informationen.
Im Fall eines Arbeitsunfalls müssen Sie dies unbedingt Ihrer Berufsgenossenschaft schenll melden. Die Leistungen der Unfallversicherung sind zum Beispiel Leistungen zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, Verletztengeld, Verletztenren.
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