Berufsgenossenschaft Versicherungen

Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Jeder Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft melden. Doch wodrin besteht eigentlich der Unfallschutz?

Die Berufsgenossenschaften sind zuständig für Unfälle, die mit dem Arbeitsplatz im Zusammenhang stehen - also auch dann, wenn der Unfall auf dem Arbeitsweg passiert. Vorsicht: Bei Unfällen in der Freizeit besteht kein gesetzlicher Unfallschutz!!!

Ab wann bestehen Ansprüche? In der gesetzlichen Unfallversicherung wird die Wichtigkeit der einzelnen Körperteile in der so genannten Gliedertaxe festgehalten. Anders als private Unfallversicherungen leistet der gesetzliche Unfallschutz jedoch erst dann, wenn ein Invaliditätsgrad von 20 Prozent erreicht wird. Eine kleine Quetschung am Zeigefinger reicht zum Beispiel nicht aus um Versicherungsleistungen der Berufsgenossenschaften zu erhalten. Denn damit wird gerade mal eine Invalidität von 10 Prozent anerkannt. Wenn allerdings der Daumen getroffen wird, kann eine Invalidität von 20 Prozent erreicht werden.